Dank des zum 01.01.2023 verabschiedeten sog. „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes“ müssen wir Sie bitten, von nun an bei dringlichen Angelegenheiten erst Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt zu kontaktieren um einen kurzfristigen Termin bei uns zu erhalten. Diese/dieser bzw das medizinische Fachpersonal veranlasst dann eine rasche Terminvereinbarung bei uns. Dies kann ggf. auch rein telefonisch geschehen. Wenn Sie selbst wegen Dringlichkeit einen kurzfristigen Termin bei uns vereinbaren möchten, so ist es erforderlich, dass Sie zumindest eine Überweisung von spätestens diesem Tag uns zukommen lassen!
Wir bitten die Umstände, die uns der Gesetzgeber auferlegt hat, zu entschuldigen.